Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat der Bevollmächtigten-Ausschuss unserer Gemeinde in Abstimmung mit dem Hauptamtlichen-Team beschlossen, dass wir ab dem 1. Advent (28.11.) im Gottesdienst die 3-G-Regel einführen. Das heißt, dass am Gottesdienst nur teilnehmen kann, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Wir haben es uns mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht, denn wir möchten niemanden vom Gottesdienst ausschließen. Gleichzeitig haben wir aber eine Verantwortung, dass unsere Veranstaltungen nicht zu Orten werden, wo sich das Virus ausbreitet und Menschenleben gefährdet. Was für das Gemeindehaus seit längerem gilt, gilt also ab dem 1. Advent auch für die Kirche.
Die Einhaltung dieser Regel müssen wir kontrollieren. Bitte denken Sie also daran, zum Gottesdienst Ihren Impf- bzw. Genesungsnachweis oder einen Test mitzubringen. Dabei ist zu beachten, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf!