Liebe Gemeinde,
zum Jahreswechsel grüßen wir Sie aus dem Bevollmächtigten-Ausschuss der Auferstehungskirchengemeinde sehr herzlich.
Wir hoffen, hinter Ihnen liegt ein hoffnung-schenkendes Weihnachtsfest und vor Ihnen und uns allen ein gesegnetes und behütetes Jahr.
Mit dem Jahreswechsel verbinden viele Menschen die Hoffnung auf Neues. Altes und Beschwerliches aus dem vergangenen Jahr möchten wir gerne hinter uns lassen und uns auf den Weg machen, das neue Jahr mit Gutem zu füllen. Das ist auch unser Wunsch für die Auferstehungskirchengemeinde.
Im neuen Jahr – so hatten wir es versprochen – soll die Gemeinde ein neues Presbyterium wählen.
Der Kreissynodalvorstand hat auf Vorschlag des Bevollmächtigten-Ausschusses die Neuwahl des Presbyteriums auf Sonntag, 8. Mai 2022, festgesetzt. Die Einführung des neuen Presbyteriums ist für den Pfingstsonntag, 5. Juni, vorgesehen. Ein gutes Datum!
Das Wahlverfahren beginnt mit dem Wahlvorschlagsverfahren: Vom 16.01. bis zum 27.01.2022 haben Sie die Gelegenheit, Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyterium vorzuschlagen.
Wählbar sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 75 Jahre sind und zur Leitung der Kirchengemeinde geeignet sind.
Was heißt geeignet? Dazu heißt es in den Ausführungsbestimmungen:
„Zur Leitung der Kirchengemeinde geeignet sind Personen, die nicht nur die Interessen einzelner Gruppen der Kirchengemeinde, sondern aller Kirchenmitglieder vor Augen haben. Die Eignung zur Leitung zeigt sich auch in der Fähigkeit zu kollegialem Handeln. Zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet können Personen sein, die tragfähige Visionen für das kirchliche Leben der Kirchengemeinde entwickeln können, viel Erfahrung über gemeindliches Leben gesammelt haben oder in der Lage sind, neue Projekte und Angebote der Kirchengemeinde zu initiieren und umzusetzen.“
Der Bevollmächtigten-Ausschuss hat die Anzahl der zu wählenden Presbyterinnen und Presbyter auf 6 festgesetzt.
Zusätzlich ist eine Liste für Mitarbeitende der Gemeinde vorgesehen. Von dieser Liste ist eine Person zu wählen.
Die Wahlvorschläge können bei jedem Mitglied des Bevollmächtigten-Ausschusses oder im Gemeindebüro abgegeben werden. Wahlberechtigte können sich auch selber vorschlagen. Die Wahlvorschläge sind schriftlich einzureichen. Das Mitglied der Kirchengemeinde muss ebenfalls schriftlich seine Zustimmung zur Kandidatur und zur Einhaltung der kirchlichen Wahlregeln erklären. Diese Erklärung muss dem Vorschlag beigefügt sein.
Ab dem 16. Januar werden hierfür Formulare zur Verfügung stehen, auf denen Sie Ihre Wahlvorschläge einbringen können und zugleich die Vorgeschlagenen ihr Einverständnis erklären können.
Wir hoffen sehr, dass diese Wahl für die Auferstehungskirchengemeinde gute Perspektiven für das kommende Jahr und darüber hinaus eröffnen wird.
Ihnen und Ihren Familien wünschen wir Gottes Segen!
Superintendent Dietmar Pistorius