Presbyteriumswahl 2024

5.5.2023

J.Berewinkel

Am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium neu gewählt. Alle vier Jahre findet so eine Wahl in unserer Rheinischen Kirche statt. Wir möchten Sie in ...

Am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium neu gewählt. Alle vier Jahre findet so eine Wahl in unserer Rheinischen Kirche statt. Wir möchten Sie in diesem Artikel über alle wichtigen Fragen zur Wahl informieren und Ihnen Lust machen, sich selbst an dieser Wahl zu beteiligen.

Wer gehört zum Presbyterium?

Zum Presbyterium gehören die 61 gewählten Presbyteriumsmitglieder, ein/e Vertreter/in der hauptamtlich Mitarbeitenden der Gemeinde und der Pfarrer.

Was tut ein Presbyterium?

Das Presbyterium leitet die Gemeinde. Es berät und entscheidet darüber, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickeln soll. Dazu gehören Personalentscheidungen, Finanzfragen und Bauangelegenheiten. Dazu gehört aber auch, was es in der Gemeinde an Angeboten geben soll und welche Ressourcen dafür eingesetzt werden.

Wie viel Arbeit ist das?

Das Presbyterium trifft sich einmal im Monat zu einer Sitzung. Die meisten Presbyteriumsmitglieder sind zudem in ein oder zwei Ausschüssen, die sich nach Bedarf treffen. Außerdem sind natürlich Protokolle etc. zu lesen. Einige Stunden im Monat sind da auf jeden Fall einzuplanen.

Wer kann ins Presbyterium?

Wählbar ist jedes Gemeindeglied, das konfirmiert und für ein Leitungsamt geeignet ist. Die Kandidaten müssen mindestens 18 und höchstens 74 Jahre alt sein.

Wer kann wählen?

Alle Gemeindeglieder, die konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sind, können an der Wahl teilnehmen. Gewählt wird am Sonntag, den 18. Februar 2024, von 11.30 – 17.00 Uhr im Gemeindehaus.

Wie ist das Wahlverfahren?

Im Zeitplan unten sehen Sie, wann was passiert. Wichtig für Sie ist, dass Sie bis zum 15. Juni Wahlvorschläge einreichen können. Der Terminplan ist von der Landeskirche in Düsseldorf für alle Gemeinden vorgegeben. Dieses Mal endet die Vorschlagsfrist sehr früh. Wir haben bereits im Mai im Gottesdienst, auf der Homepage, im Newsletter und in unseren Schaukästen darauf hingewiesen.

Wenn Sie jemanden für das Presbyteramt für geeignet halten, können Sie diese Person vorschlagen und den Vorschlag im Gemeindeamt oder bei einem Presbyteriumsmitglied abgeben. Der Vorgeschlagene muss allerdings sein Einverständnis durch seine Unterschrift ausdrücken. Ansonsten ist der Vorschlag nicht gültig.

Am 24. September 2023 wird es dann eine Gemeindeversammlung geben, auf der die Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt werden. Auch dort können noch Vorschläge gemacht werden. Alle Vorgeschlagenen, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, stehen dann am 18. Februar 2024 zur Wahl. Damit es wirklich zur Wahl kommt, brauchen wir allerdings mehr Kandidaten und Kandidatinnen als Presbyteriumsplätze, mindestens also 7. Andernfalls gelten die Vorgeschlagenen als gewählt.

Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann Briefwahl im Gemeindeamt beantragen und so die Stimme abgeben.

Zeitplan zur Presbyteriumswahl 2024

  • 4.-15.6.2023 Wahlvorschlagsverfahren: Gemeinde kann Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorschlagen
  • 24.9.2023 Gemeindeversammlung: Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten.
  • Bis 14.2.2024 Antrag auf Briefwahl
  • 18.2.2024 Wahlsonntag
  • 25.2.2024 Bekanntgabe der Gewählten im Gottesdienst

1 Bei unserer Gemeindegröße muss es mindestens 6 Presbyteriumsmitglieder geben. Es könnten aber auch mehr sein. Das Presbyterium hat über die Größe beraten und beschlossen, dass wir bei der jetzigen Größe von 6 Personen bleiben, da man so sehr effektiv arbeiten kann und die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer echten Wahl kommt, höher ist.