Presbyteriumswahl 2024 – Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

31.5.2023

J.Berewinkel

Liebe Mitglieder der Auferstehungskirchengemeinde, am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 04. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde ...

Liebe Mitglieder der Auferstehungskirchengemeinde,

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.
Das Wahlverfahren beginnt am 04. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens sechs (6) Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist ein/eine (1) beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr am Wahltag noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro/Pfarrbüro, Haager Weg 69a, 53127 Bonn oder nach den Gottesdiensten in der Auferstehungskirche, Haager Weg 71, 53127 Bonn.

Bei ausreichender Zahl von Kandidaten/innen wird die Wahl am Sonntag, dem 18. Februar 2024 von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Gemeindehaus, Haager Weg 40, 53127 Bonn stattfinden. Das Presbyterium hat beschlossen, dass Briefwahl auf Antrag (bis 14.2.2024) erfolgen kann. Zusätzlich ist eine digitale Wahl möglich.

Das Presbyterium der Ev. Auferstehungskirchengemeinde Bonn