Corona-Regeln im Gemeindehaus ab 13.1.2022

14.1.2022

J.Berewinkel

Liebe Verantwortliche für unsere Gruppen und Kreise in der Gemeinde, heute trat eine neue Verordnung des Landes NRW in Kraft, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. ...

Liebe Verantwortliche für unsere Gruppen und Kreise in der Gemeinde,

heute trat eine neue Verordnung des Landes NRW in Kraft, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das hat Auswirkungen auf unser Gemeindeleben, insbesondere auf die Nutzung des Gemeindehauses. Bisher galten hier die 2G-Regeln. Außerdem durfte man im Gemeindehaus die Masken abnehmen, wenn man auf seinem Platz saß.

In Abstimmung mit dem Bevollmächtigten-Ausschuss müssen wir die Maßnahmen nun weiter verschärfen. Es gilt von nun an im Gemeindehaus 2Gplus. Das heißt, man darf das Gemeindehaus nur betreten, wenn man geimpft oder genesen und aktuell getestet ist. Menschen, die bereits „geboostert“ sind, dürfen auch ohne Test ins Gemeindehaus. Zudem müssen wir nun durchgängig eine FFP2- oder mindestens eine medizinische Maske tragen, also auch auf den Plätzen. Die Ausgabe von Essen und Trinken ist daher nicht mehr möglich. Natürlich darf man ein Glas Wasser trinken. Die Verantwortlichen für die Gruppen und Kreise sind verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren.

Wir hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, Ansteckungen zu verringern. Und wir hoffen, dass wir bald in eine Phase kommen, wo wir uns wieder freier bewegen und begegnen können.

Gott behüte Sie,

Pfr. Steffen Tiemann